EU-KOM Kunstwettbewerb Regelungen

Zur Erreichung seiner Projektziele und mit der Absicht, Kunst und Handwerk als Ausdrucksmittel zu fördern, freut sich das EU-COM European Circular Online Museum Projekt, den EU-COM Kunstwettbewerb.

Artikel 1 – Zweck

Der Zweck dieses Wettbewerbs, wie in dieser Verordnung dargelegt, ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit, Recycling und Upcycling von Materialien zu schärfen, wobei kreative Kunst als Mittel zur Bildung und Verbreitung genutzt wird. Dieser Wettbewerb wird von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des EU-COM-Projekts unterstützt und ermutigt die Teilnehmer, innovative Werke zu schaffen, die Materialien mit Geschichte in künstlerische Formen verwandeln und so zum Umweltschutz beitragen sowie eine kulturelle Revolution fördern.

Artikel 2 – Thema und Sektionen

Das zentrale Thema des EU-COM Kunstwettbewerbs ist „Kreatives Recycling und Upcycling“. Der Wettbewerb bietet zwei Sektionen:

  • Kunst: Dieser Bereich umfasst Gemälde, Skulpturen, Fotografien und Videoproduktionen, die den in Artikel 4 dargelegten technischen Spezifikationen entsprechen.
  • Eco-Design: Diese Kategorie umfasst Werke, die sich durch Wiederholbarkeit in Kleinserien, Nützlichkeit und Funktionalität auszeichnen. Zulässige Werke können sich auf Wohnmöbel, Stadtmöbel, Kleidung, Modeaccessoires und Verbrauchsobjekte beziehen. 

Musikalische und schriftliche Produktionen, wie Erzählungen und Poesie, sind nicht zugelassen.

Artikel 3 – Teilnehmer

Der EU-COM Kunstwettbewerb steht Einzelpersonen ab 18 Jahren sowie kollektiven Teams offen. Es gibt keine Nationalitätseinschränkungen, außer dass die Teilnehmer in der Lage sein müssen, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu reisen, falls sie als Gewinner ausgewählt werden. Im Falle von Kollektiven muss ein benannter Vertreter benannt werden, der für alle Aspekte der Wettbewerbsteilnahme verantwortlich ist.

Artikel 4 – Technische Merkmale der Kunstwerke

Teilnehmer können ein einziges veröffentlichtes oder unveröffentlichtes Werk einreichen, das aus recycelten und wiederverwendeten Materialien erstellt wurde oder einen Schwerpunkt auf solche Materialien legt. Die Technik ist uneingeschränkt, und die Verwendung von Farben und Montageteilen ist gestattet. 

Einreichungen erfolgen online über die Projektplattform, wobei Fotos oder Scans im JPEG-Format mit einer Auflösung von 300 dpi und einer maximalen Größe von 5 MB (Mindestgröße 1 MB) hochgeladen werden müssen. Videoproduktionen müssen im MP4-Format vorliegen und dürfen eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Artikel 5 – Teilnahmebedingungen und -methoden

Die Teilnahme am EU-COM Kunstwettbewerb ist kostenlos. 

Einreichungen können vom 28. Februar 2024 bis zum 30. April 2024 hochgeladen werden

Die Einreichungsfrist ist der 30. April 2024 um 23:00 Uhr. 

Alle Unterlagen müssen ausschließlich über den bereitgestellten Link hochgeladen werden https:\/\/circularmuseum.eu\/eu-com-art-contest-registration\/

 Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Frist zu verschieben; Änderungen werden auf der Website www.circularmuseum.eu und den sozialen Seiten von EU-COM bekannt gegeben.

Artikel 6 – Erforderliche Unterlagen für die Teilnahme   

Die erforderlichen Unterlagen umfassen:

  • Anmeldeformular
  • Erklärung des physischen und geistigen Eigentums am Werk
  • Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Ein Farbfoto des Kunstwerks (JPG-Format, Auflösung 300 dpi, Gewicht von 1 bis 5 MB). Bei Videoproduktionen kann ein Screenshot gewählt werden
  • Ein Farbfoto (JPG-Format), das ein Detail des Kunstwerks darstellt.
  • Ein optionales Foto (JPG-Format), das einen Moment des kreativen Prozesses darstellt.
  • Ein optionales Video, das den kreativen Prozess beschreibt
  • Beschreibung des Kunstwerks (Titel, Maße, Technik, Materialien und Ausführungsjahr) in Englisch oder einer der teilnehmenden Sprachen – Deutsch, Französisch, Italienisch
  • Persönliches Foto des Teilnehmers oder des Kollektivs (JPG-Format)
  • Im Falle eines Kollektivs wird eine Vertretungsbezeichnung durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars empfohlen.

Die Unterlagen müssen online über den bereitgestellten Link hochgeladen werden https:\/\/circularmuseum.eu\/eu-com-art-contest-registration\/

Artikel 7 – Ausschlusskriterien

Ein automatischer Ausschluss gilt für Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, Kunstwerke, die technische Spezifikationen nicht erfüllen, beleidigende oder werbende, politische, religiöse Inhalte fördern oder Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Artikel 8 – Jury und Auswahl

Eine internationale Jury aus sechs Mitgliedern mit Expertise in künstlerischem Design und Umweltbereichen wird Kunstwerke auf der Grundlage der Einhaltung des Themas, Innovation, Originalität, technischer Ausführung, Kreativität und Funktionalität analysieren und bewerten. 

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und werden in einem speziellen Bereich der offiziellen Website der EU-KOM hochgeladen www.circularmuseum.eu 

Artikel 9 – Preis

15 Kunstwerke (je 5 pro Partnerland – Deutschland, Frankreich und Italien) werden ausgewählt. Anschließend ermöglicht eine zweite Auswahl neun Künstlern die Teilnahme an einer internationalen Kunstresidenz in einer der Partnerstädte des Projekts (Berlin, Paris und Potenza). Die Residenz umfasst die Beteiligung an transnationalen Schulungssitzungen, Workshops und Atelierbesuchen sowie die Möglichkeit, die neun prämierten Werke während der Abschlussveranstaltung des Projekts lokal auszustellen. 

Alle ausgewählten Werke werden auf der Projektplattform vorgestellt und international in der Sektion Kunstwettbewerb ausgestellt. 

Gewinner müssen nicht in einem der genannten Länder wohnen, müssen aber innerhalb der EU reisen können. 

Die Ergebnisse werden bis zum 15. Juli 2024 bekannt gegeben, und die Gewinner werden persönlich per E-Mail benachrichtigt.

Artikel 10 – Freigabe

Die Teilnahme impliziert die bedingungslose Annahme aller Klauseln. Die Teilnehmer garantieren die Originalität ihrer Arbeit, sind für gesendete Materialien verantwortlich und gewähren dem EU-KOM-Projekt die Rechte zur Nutzung von Bildern für Publikationen, Ausstellungen und Werbeaktivitäten. Bilder werden für Projektphasen und Katalogerstellung aufbewahrt.

Artikel 11 – Datenschutz

Die Teilnehmer autorisieren die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch das EU-KOM-Projekt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zur Aufnahme in die Datenbank. Durch die Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmer der Datenverarbeitung für wettbewerbsbezogene Verpflichtungen zu.

Datum: 28. Februar 2024

Für Anfragen, kontaktieren Sie: circularmuseum@gmail.com